Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,


gestern hat der Bildungsausschuss des Kreistags über einen Antrag der Kreistagsgruppe
CDU/FDP/Die Unabhängigen beraten. Die Resolution „Wahlfreiheit erhalten – Für einen
Fortbestand der Förderschule Lernen“ wurde leider mit 6 zu 5 Stimmen abgelehnt. Eine
endgültige Entscheidung wird am Freitag in der Sitzung des Kreistages erfolgen.
Ich würde mich freuen, wenn viele von Ihnen am
Freitag, 8.7.22 um 15.00 Uhr in die Stadthalle
kommen. Durch Ihre Anwesenheit und – wenn Sie möchten- durch Ihre Redebeiträge können Sie
Ihrem Elternrecht Nachdruck verleihen!
Mit dem folgenden Link haben Sie die Möglichkeit Ihr Anliegen vorab online an die Landrätin zu
schicken:
https://www.landkreis-northeim.de/portal/seiten/kreistag-des-landkreises-northeim-

Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern
zuteilwerden soll.“
(Artikel 26, 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)
„Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien
und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen. Welche Schulform die
Schülerinnen und Schüler besuchen, entscheiden die Erziehungsberechtigten.“
(§ 4 Niedersächsisches Schulgesetz)


Inklusion und Förderschule dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden!


Mit freundlichen Grüßen
Gudula Grüger (Förderschulrektorin)